Für welche Websites gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

03. März 2025
#Digitale Transformation #Accessability

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In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, viele weitere haben temporäre oder situative Beeinträchtigungen. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Somit setzt dieses Gesetz die EU-Richtlinie 2019/882 um.

Welche digitalen Anwendungen sind betroffen?

Betroffen sind alle digitalen Produkte, die interaktive Dienstleistungen anbieten. Eure Website oder App muss barrierefrei sein, wenn sie folgende Funktionen umfasst:

  • Formulare: Anmelde-, Bestell- oder Anfrageformulare
  • E-Commerce: Online-Shops mit Warenkorb und Checkout
  • Terminvereinbarungen/Buchungen: Buchung von Terminen oder Dienstleistungen
  • Medien: Videos, Audios oder interaktive Grafiken
  • Benutzeranmeldungen und -profile: Kontoerstellung und personalisierte Inhalte
  • Online-Kommunikation: Chatbots oder Support-Chats

Welche Unternehmen müssen Barrierefreiheit sicherstellen?

Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und im klassischen Sinne Konsumenten ansprechen (B2C), müssen barrierefreie Websites bereitstellen:

  • E-Commerce-Unternehmen (Online-Shops)
  • Verkehrsunternehmen (z. B. Bahn, Bus, Fluggesellschaften)
  • Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen)
  • Freizeit- und Kulturanbieter (z. B. Kinos, Sporteinrichtungen)
  • Kommunikationsdienste (Telekommunikationsunternehmen)
  • Finanzdienstleister (Banken, Online-Broker)

Darüber hinaus sind alle öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien, Behörden, Gerichte sowie Schulen und Universitäten verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

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Für welche Websites und Unternehmen gilt das BFSG nicht?

Private und rein geschäftliche Angebote (B2B)
Diese unterliegen nicht dem Gesetz, es sei denn, sie sprechen auch Endverbraucher an. Sobald der E-Commerce-Shop auch für Privatpersonen zugänglich ist, müssen barrierefreie Elemente integriert werden. Dient die Website als reine Unternehmenspräsentation ohne oben genannte interaktive Komponenten, dann seid Ihr befreit.

Kleinunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen oder einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Was müsst ihr tun, damit eure Anwendung gesetzeskonform ist?

Die Website muss die EN 301 549 Standards erfüllen: Diese Norm beschreibt die Anforderungen für barrierefreie Websites und Apps. Diese Norm gewährleistet die Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act (EAA) und verweist auf die internationalen WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA).

Webinhalte
  • Sicherstellen, dass Texte gut lesbar sind (z. B. ausreichender Kontrast)
  • Optimierung der Navigation, sodass sie auch ohne Maus und nur mit der Tastatur bedienbar ist
  • Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, damit Screenreader diese lesen können
  • Strukturierung der Inhalte, damit diese auch von Hilfsmitteln korrekt interpretiert werden
Multimedia-Inhalte
  • Bereitstellung von Untertiteln, Transkripten oder Audiodeskriptionen für Videos und Audiodateien
  • Sicherstellen, dass alle interaktiven Medien barrierefrei bedienbar sind
Formulare und Eingabefelder
  • Die Eingabefelder müssen klar strukturiert sein und mit Hilfsmitteln wie Screenreadern korrekt angesprochen werden können
  • Hinweise und Fehlerbehandlungen in Formularen müssen zugänglich und leicht verständlich sein
Interaktive Elemente
  • Alle interaktiven Elemente (Buttons, Links, Menüs) müssen klar erkennbar und bedienbar sein, insbesondere auch über Tastatur und Hilfsmittel
  • Der Fokus muss beim Navigieren logisch und vorhersehbar gesetzt werden
Kompatibilität mit Hilfstechnologien
  • Digitale Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie mit gängigen Hilfsmitteln (z. B. Screenreader, Sprachsteuerung) kompatibel sind
Mobilität und Responsivität
  • Websites und Anwendungen müssen auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen gleichermaßen barrierefrei zugänglich sein
Vermeidung von Barrieren bei Dokumenten
  • PDFs und andere Dokumente sollten barrierefrei gestaltet werden, sodass sie z. B. von Screenreadern vorgelesen werden können

Was sind typische Barrieren auf Websites?

  • Schwacher Kontrast

  • Zu kleine Texte

  • Fehlende Untertitel in Videos

  • Unzureichende Tastaturnavigation

  • Unlesbare PDFs

  • Komplizierte Sprache

  • Fehlende Alt-Texte für Bilder

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Welche Legal Inhalte müssen u.a hinzugefügt werden?

Erklärung zur Barrierefreiheit
Ihr müsst eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website bereitstellen. Darin wird erläutert, wie diese gewährleistet wird und welche Bereiche der Website noch nicht barrierefrei sind.

Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
Nutzer*innen müssen die Möglichkeit haben, Barrieren auf eurer Website melden zu können.

Welche Beeinträchtigungen müssen berücksichtigt werden müssen?

Barrierefreiheit bedeutet, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von ihren Fähigkeiten. Dabei geht es darum, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Nutzern zu berücksichtigen, sei es in Bezug auf motorische, sensorische, visuelle, auditive oder kognitive Einschränkungen.

Motorisch/Sensorisch
Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Schwierigkeiten bei der Nutzung von Maus und Touchscreen müssen problemlos navigieren können
Visuell
Sehbehinderte oder blinde Nutzer benötigen Unterstützung durch Screenreader, um Inhalte zugänglich zu machen
 
Auditorisch
Gehörlose oder schwerhörige Nutzer sind auf Untertitel angewiesen, um Videos und Audioinhalte zu verstehen
 
Kognitiv
Menschen mit Lernbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen benötigen einfache und klare Navigation und klare Hierarchien innerhalb der Seiten und App-Struktur

Bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben drohen Abmahnung und Bußgeld

Wenn die Marktüberwachung feststellt, dass die Website nicht barrierefrei ist es aber sein muss, erhaltet Ihr eine Aufforderung zur Nachbesserung. Wird diese ignoriert, könnte der elektronische Geschäftsverkehr eingestellt werden – und Bußgelder drohen. Stellt daher sicher, dass die Website rechtzeitig barrierefrei ist, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.


Bitte beachtet: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen solltet Ihr einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen. 
Quellen befinden sich in den Textlinks.

 

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