03. März 2025
#Digitale Transformation #Accessability

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, viele weitere haben temporäre oder situative Beeinträchtigungen. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Somit setzt dieses Gesetz die EU-Richtlinie 2019/882 um.
Betroffen sind alle digitalen Produkte, die interaktive Dienstleistungen anbieten. Eure Website oder App muss barrierefrei sein, wenn sie folgende Funktionen umfasst:
Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und im klassischen Sinne Konsumenten ansprechen (B2C), müssen barrierefreie Websites bereitstellen:
Darüber hinaus sind alle öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien, Behörden, Gerichte sowie Schulen und Universitäten verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Private und rein geschäftliche Angebote (B2B)
Diese unterliegen nicht dem Gesetz, es sei denn, sie sprechen auch Endverbraucher an. Sobald der E-Commerce-Shop auch für Privatpersonen zugänglich ist, müssen barrierefreie Elemente integriert werden. Dient die Website als reine Unternehmenspräsentation ohne oben genannte interaktive Komponenten, dann seid Ihr befreit.
Kleinunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen oder einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Die Website muss die EN 301 549 Standards erfüllen: Diese Norm beschreibt die Anforderungen für barrierefreie Websites und Apps. Diese Norm gewährleistet die Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act (EAA) und verweist auf die internationalen WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA).
Schwacher Kontrast
Zu kleine Texte
Fehlende Untertitel in Videos
Unzureichende Tastaturnavigation
Unlesbare PDFs
Komplizierte Sprache
Fehlende Alt-Texte für Bilder

Erklärung zur Barrierefreiheit
Ihr müsst eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website bereitstellen. Darin wird erläutert, wie diese gewährleistet wird und welche Bereiche der Website noch nicht barrierefrei sind.
Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
Nutzer*innen müssen die Möglichkeit haben, Barrieren auf eurer Website melden zu können.
Barrierefreiheit bedeutet, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von ihren Fähigkeiten. Dabei geht es darum, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Nutzern zu berücksichtigen, sei es in Bezug auf motorische, sensorische, visuelle, auditive oder kognitive Einschränkungen.
Wenn die Marktüberwachung feststellt, dass die Website nicht barrierefrei ist es aber sein muss, erhaltet Ihr eine Aufforderung zur Nachbesserung. Wird diese ignoriert, könnte der elektronische Geschäftsverkehr eingestellt werden – und Bußgelder drohen. Stellt daher sicher, dass die Website rechtzeitig barrierefrei ist, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Bitte beachtet: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen solltet Ihr einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen. Quellen befinden sich in den Textlinks.
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